Die erste Phase eines Beratungs- und Begleitungsprozesses ist das Erarbeiten einer Arbeitshypothese, auf der Grundlage von Informationen zu den für die Klientin / den Klienten erlebens- und verhaltensrelevanten Feldern. Dabei berücksichtige ich:
Dies geschieht mit Hilfe eines Anamnesebogens, Gesprächen mit den Beteiligten, teilnehmenden Beobachtungen, Auswertung von Berichten, z.T. auch durch den Einsatz von spez. Instrumenten und Methoden der Beobachtung und Informationssammlung etc.. Die gemeinsame Ermittlung der sozial-emotionalen Reife der Klientin / des Klienten kann in dieser Phase auch ein wichtiger Beitrag sein. Auf der Grundlage meines Fachwissens, meiner Erfahrung und sensitiven Wahrnehmung fügt sich ein Bild von der Klientin / dem Klienten und der Lebenssituation, welches naturgemäß mehr ist, als die Summe aller Teile / Teilaspekte.
Die entstandene Arbeitshypothese wird anschließend den Beteiligten vorgestellt und mit ihnen abgestimmt.
In der zweiten Phase geht es um die Entwicklung, Abstimmung und Einführung multimodularer ganzheitlicher therapeutischer und begleitender Maßnahmen.
Diese können vielfältig „ansetzen“:
→ bei der Klientin / beim Klienten auf der
→ im unmittelbaren Lebens- Begleitungs- und Behandlungsumfeld, inkl. Psychoedukation, also die systematische
und strukturierte Vermittlung von erforderlichem Fachwissen.
→ im mittelbaren Lebens- Begleitungs- und Behandlungsumfeld, z.B. mit Hilfe von Kooperationsvereinbarungen
etc.
Die dritte und letzte Phase ist eine „Umsetzungsbegleitung“, i.S. von Auswertung, Reflexion, Überprüfung und evtl. Modifikationen der bisherigen Ergebnisse.